Medienmitteilungsnummer 35
Die Stadtpolizei Bern teilt mit:
Verkehrskompromiss - Massnahmen Untere Altstadt
Am 3. Dezember 1998 wurden erste Verkehrsmassnahmen im Sinne des Verkehrskompro-misses für eine fussgängerfreundliche Innenstadt in der Unteren Altstadt eingeführt.<p> Diese Massnahmen sehen insbesondere vor:<p> <li>In der Hotelgasse eine Sperre für Motorfahrzeuge von 11.00 bis 19.00 Uhr.<br> <li>Ein Fahrverbot in der oberen Rathausgasse zwischen Zibelegässli und Kornhausplatz, ausgenommen Güterumschlag und Hotelvorfahrt gestattet.<br> <li>Ein Geradeaus- und Rechtsabbiegegebot vom Zibelegässli in die Brunngasse resp. in die Rathausgasse, Ausnahmen gestattet.<br> <li>Die Umkehrung der Fahrtrichtung der Rathausgasse zwischen Zibelegässli und Rathausplatz.<p> Bisher hat die Polizei fehlbare Lenker auf die Widerhandlungen aufmerksam gemacht, aber keine Bussen ausgesprochen. Ab Montag, 8. Februar 1999, sind die Verkehrsbeschränkungen zu beachten. Andernfalls wird die Stadtpolizei bei Feststellungen von Widerhandlungen Ordnungsbussen verfügen.<p> Polizeikommando der Stadt Bern