Erwerbsausfallentschädigung / EO / MSE VSE / BUE / AdopE
Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen prüft Gesuche von Dienstleistenden, Müttern und Vätern beziehungsweise deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Erwerbsausfallentschädigungen
Die Erwerbsersatzordnung (EO) erbringt Leistungen – unabhängig von ihrem Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit bei Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst. Dienstleistende Personen erhalten von ihrem Rechnungsführer oder ihrer Rechnungsführerin für jeden Dienst eine EO-Anmeldung über die geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Bei der Anmeldung machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse. Sie leiten die Anmeldung entweder an den Arbeitgeber oder die Ausgleichskasse weiter.
Arbeitnehmende bzw. Lernende:
- An Ihren Arbeitgebenden
Selbständigeerwerbende oder Selbständigerwerbender:
- An Ihre Ausgleichskasse
Erwerbstätige Studentin oder erwerbstätiger Student:
- An Ihren letzten Arbeitgebenden
Nicht erwerbstätige Studierende:
- An die Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt
Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger:
- An die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons
Das Anmeldeformular finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Mutterschaftsentschädigung
Alle erwerbstätigen Mütter können in den ersten 14 Wochen ab Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Die Mutter kann den Anspruch über ihren Arbeitgeber geltend machen oder, wenn sie selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist, direkt an die Ausgleichskasse.
Vaterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Väter haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsentschädigung in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt:
- Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbender sind
- arbeitslos sind und bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde
- oder in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
Der Vater kann den Anspruch über seinen Arbeitgeber geltend machen, oder er wendet sich direkt an die Ausgleichskasse, wenn er selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist.
Betreuungsentschädigung
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.
Adoptionsentschädigung
Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub, der durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Anträge auf Adoptionsurlaub werden zentralisiert von der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) bearbeitet.
Merkblätter
Titel |
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Merkblatt Erwerbsersatz bei Dienstleistung nach Beendigung einer Ausbildung (PDF, 33.1 KB) |