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Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz FADS

Die Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz FADS hilft Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zur Bearbeitung von Personendaten durch die städtische Verwaltung haben.

Hinweis Öffnungszeiten

Die Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz FADS bleibt vom 23. Dezember 2024 bis am 5. Januar 2025 geschlossen.

Welche Datenschutzstelle ist für Ihr Anliegen zuständig?

Bild Legende:

Die Zuständigkeit der Datenschutzstellen für Beratung und Kontrolle richtet sich nach den Behörden und Verwaltungsstellen, welche die Personendaten bearbeiten.

Sie müssen sich also Fragen:

  • Wer bearbeitet diese Daten?
  • Zu welcher Verwaltung gehört diese Stelle?

Stadt Bern: Werden Daten durch Behörden bzw. die Verwaltung der Stadt Bern bearbeitet? Dann sind Sie bei unserer Fachstelle richtig. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Übrige Berner Gemeinden: Werden Daten durch Behörden bzw. durch die Verwaltung einer anderen Berner Gemeinde bearbeitet? Dann richten Sie sich bitte an die betreffende Gemeinde. Jede Gemeinde bezeichnet für ihren Bereich eine eigene Aufsichtsstelle.

Kanton Bern: Werden Daten durch Behörden bzw. die Verwaltung des Kantons Bern bearbeitet? Dann richten Sie sich bitte an die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle.

Bund oder Private: Werden Daten durch Behörden bzw. die Verwaltung des Bundes oder durch Private bearbeitet? Dann richten Sie sich bitte an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Datenschutz heisst Schutz Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre.

Die Verwaltung darf mit den Angaben zu Ihrer Person nicht beliebig umgehen - das Datenschutzgesetz setzt Grenzen und schützt Sie vor missbräuchlicher Datenbearbeitung.

Angaben über Ihre Person dürfen nur bearbeitet, d.h. beschafft, aufbewahrt und bekannt gegeben werden, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder die Bearbeitung der Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe dient.

Angaben über die religiöse, weltanschauliche oder politische Ansicht oder Betätigung, den persönlichen Geheimbereich, die soziale Hilfe und fürsorgerische Betreuung sowie über strafrechtliche Zusammenhänge werden vom Gesetz besonders geschützt.

Der Anspruch auf Datenschutz ist ein Grundrecht.

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern

  • informiert Sie über Ihre Rechte und setzt sich für deren Schutz ein.
  • überwacht die Anwendung der Datenschutzvorschriften durch die städtische Verwaltung.
  • berät die Verwaltung in Fragen des Datenschutzes.
  • vermittelt bei Konflikten.

Haben Sie Fragen zur Bearbeitung von Personendaten durch die städtische Verwaltung?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir geben Ihnen gern Auskunft!

Bitte übermitteln Sie vertrauliche Informationen nicht per E-Mail!

Datensperre

Sie haben das Recht, die Bekanntgabe Ihrer Daten gegenüber Privaten sperren zu lassen. Benützen Sie dazu dieses Formular:

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Titel
Sperrgesuchsformular (DOCX, 25.4 KB)

Weitere Informationen.

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