Unbewilligte Kundgebung kann nicht zugelassen werden
Für den kommenden Samstag, 14. Oktober 2017, wird erneut zu einer unbewilligten antifaschistischen Demonstration aufgerufen. Die Bestrebungen der Behörden, mit den Organisatoren Rahmenbedingungen zu definieren, scheiterten. Der Gemeinderat bedauert dies und hat beschlossen, die Kundgebung aus Si-cherheitsgründen nicht zuzulassen.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit als demokratisches Grundrecht ausgeübt werden kann. Daher haben die zuständigen Behörden auf mehreren Kanälen bisher vergeblich versucht, mit den Organisatoren zeitgerecht minimale Rahmenbedingungen zu definieren. Dabei geht es vor allem um das Festlegen der Umzugsroute und die Benennung einer Ansprechperson, die im Bedarfsfall von der Kantonspolizei kontaktiert werden kann.
Aufgrund der Lageeinschätzung der Kantonspolizei muss erneut von einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgegangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gleichentags mehrere grössere Veranstaltungen stattfinden. So findet ebenfalls am Samstag die bereits bewilligte Kundgebung «Marsch für Freiheit» sowie das Lichtspiel «Rendez-vous Bundesplatz» statt. Als Besammlungsplatz haben die Organisatoren der unbewilligten Kundgebung zudem den Platz vor dem Käfigturm definiert, wo aber gleichzeitig der Märit stattfindet. Hinzu kommt, dass in den kommenden Tagen und Wochen weitere Demonstrationen mit ähnlichen Zielrichtungen angekündigt sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, auch an diesem Samstag keine unbewilligten Kundgebungen zuzulassen, und fordert dazu auf, nicht an unbewilligten Kundgebungen teilzunehmen.