Start der Vernehmlassung zur neuen Parkkartenverordnung
Der Gemeinderat verfolgt das langfristige Ziel, die Parkierung vom öffentlichen in den privaten Raum zu verlagern. Anwohnende sollen deshalb nur noch dann eine Parkkarte erhalten, wenn sie selbst keinen privaten Parkplatz zur Verfügung haben. Dies ist der Kern des Konzepts zur Anpassung der Parkkartenverordnung. Der Gemeinderat hat die Vorlage nun in die Vernehmlassung geschickt.
Im Herbst 2024 hat der Gemeinderat die Energie- und Klimastrategie 2035 verabschiedet, die den Weg der Stadt Bern in eine klimaneutrale Zukunft aufzeigt. Eine der Massnahmen ist die Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Raum, um beispielsweise Klimaanpassungsmassnahmen wie Entsiegelungen und Bepflanzungen, Begegnungszonen und Velostrassen sowie zusätzliche Publibike- und Mobility-Stationen zur ermöglichen.
Behebung von Fehlanreizen
Im Jahr 2024 wurden in der Stadt Bern insgesamt 12'319 Anwohnendenparkkarten ausgestellt, wofür 13'198 Zonenparkplätze zur Verfügung standen. Gleichzeitig stehen stadtweit 87'600 private Parkplätze, darunter 9'700 öffentlich zugängliche, zur Verfügung. Damit besteht weiterhin ein Parkplatzüberangebot, welches unter anderem zunehmend für Fremdvermietungen von privaten Parkplätzen an Pendler*innen genutzt wird.
Dies widerspricht den Zielen der städtischen Verkehrspolitik. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die öffentlichen Parkplätze in erster Linie jenen Personen zur Verfügung stehen sollen, die auf sie angewiesen sind – also Privatpersonen, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abzustellen, Besucher*innen, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind oder dem notwendigen Gewerbeverkehr.
Nachweis ist erforderlich
Um dies zu erreichen, sollen Anwohnendenparkkarten nur noch an Personen abgegeben werden, die nachweisen können, dass am Wohn- oder Firmensitz keine private Parkiermöglichkeit besteht. Pro Person soll maximal eine Parkkarte bezogen werden können. Für Wohnwagen und zu Wohnzwecken ausgestattete Fahrzeuge sind keine Parkkarten mehr vorgesehen. Parkkarten für Gewerbetreibende und Menschen mit Behinderungen sind von den Anpassungen ausgenommen.
Fahrplan bis zur Umsetzung
Die öffentliche Vernehmlassung dauert vom 19. Februar bis 30. April 2026. Die interessierte Öffentlichkeit, Interessenverbände und politische Parteien erhalten die Möglichkeit, Stellung zum Konzept für die Anpassung der Parkkartenverordnung zu nehmen. Ein Entwurf des Konzepts steht als Download auf der Webseite Vernehmlassungen des Gemeinderats zur Verfügung. Die Ergebnisse fliessen in die definitive Ausgestaltung des Konzepts ein. Auf dessen Grundlage beschliesst der Gemeinderat die Revision der Parkkartenverordnung.
Nach Inkrafttreten der revidierten Verordnung – vorgesehen ist der 1. Januar 2027 – müssen alle Parkkarten einmalig neu beantragt werden. Bestehende Parkkarten behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit. Zwischen dem Erlass und der Inkraftsetzung ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen, damit sich die Inhaber*innen der Parkkarten nötigenfalls neu organisieren können. Bereits ausgestellte Parkkarten behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
